Jeder Softwarehersteller bietet verschiedene Lizenzierungsarten an. Wir zeigen Ihnen wie sich die teils komplexen Modelle voneinander unterscheiden.
Wie in der Kleidungsindustrie gilt auch im Lizenzmanagement keineswegs "One fits all".
Lizenzmodelle unterscheiden sich teilweise auch sehr nach Einsatzgebiet (Standard- / Branchenlösungen) und Zielgruppe (Privat- / Geschäftskunden).
Einer der klassischen und altbekannten Lizenzmodell ist die Lizenzierung pro Computer oder Endgerät. Dies ist dabei komplett unabhängig von der jeweiligen Ausstattung (CPU Kerne / Sockets, etc.) oder den daran angemeldeten Benutzern.
Die Erfassung derartig lizenzierter Software ist dabei relativ einfach durch Zählung der Endgeräte mit einer Installation möglich.
Gerade mit dem Aufkommen von Cloud Services gewinnt die Lizenzierung pro Benutzer immer mehr an Bedeutung. Allerdings stellt sich hier immer eine zentrale Frage:
Was ist ein "Benutzer"?
Hier gibt es - je nach Hersteller - verschiedene Auslegungsformen, die sich meist auch noch im Kleingedruckten verbergen.
Teilweise gibt es hier auch noch Unterscheidungen hinsichtlich der Berechtigungen / Zugriffsrechte der Benutzer wie beispielsweise Leserechte oder voller Adminzugriff.
Gerade für die Lizenzierung "Concurrent User" von Desktop Applikationen werden teilweise noch zusätzliche Lizenzserver im Unternehmen benötigt. Achten Sie hier auf zusätzliche Kosten (Windows, SQL Server, CALs, etc).
Bei Serveranwendungen wie beispielsweise VMware vSphere (ehem. ESXi) wird nach der Anzahl der physischen Prozessoren / CPUs lizenziert. In Serversystemen können meist 2, teilweise sogar 4 CPUs auf dem Mainboard verbaut werden.
Für jeden dieser einzelnen Prozessoren wird dann eine Lizenz benötigt. Teilweise sind die Lizenzen dabei auch in 2er Packs verfügbar.
Gerade aus diesem Grund befindet sich aktuell Single-CPU Serversysteme mit 20 Kernen und mehr auf dem Vormarsch. Hierdurch lassen sich bei der Lizenzierung erhebliche Kosten bei gleicher Leistung gegenüber 2x 10 Kernen sparen.
Ebenfalls im Bereich der Serveranwendungen findet sich die Lizenzierungsart pro CPU Kern häufig wieder. Ein Beispiel ist hierfür die Lizenzierung von Microsoft SQL Server Standard.
Hierbei müssen alle im System verfügbaren CPU Kerne lizenziert werden. Ein "Spartrick" wie bei der Lizenzierung pro CPU / Socket ist somit nicht möglich. Einzige Möglichkeit ist der Einsatz leistungsfähigerer CPU Kerne und damit die Reduzierung der Gesamtzahl.
Bei Microsoft SQL Server Standard sind die Lizenzen beispielsweise immer in 2er Paketen verfügbar.
In vielen Unternehmen findet das Thema Zugriffslizenzen / CALs meist keine weitere Beachtung, da entsprechende Funktionen auch ohne Lizenz nutzbar sind.
Konkret geht es hier um den Fernzugriff auf bestimmte Anwendungen oder Funktionen.
Weiterführende Informationen - speziell zu Microsoft CALs - finden sich auch in unserem Artikel Microsoft CAL Lizenzierung im Überblick.
RDS CALs werden beispielsweise für den Zugriff auf einen Windows Terminalserver benötigt. Dies gilt dabei auch für ThinClients auf Linux oder Unix Basis.
Die RDS Zugriffslizenzen können dabei pro Benutzer (User CAL) oder pro Gerät (Device CAL) beschafft werden. Hier gilt es immer abzuwägen welche Lizenzierung für den Anwendungsfall günstiger ist.
Auch beim Zugriff auf Microsoft Exchange kann pro Benutzer (User CAL) oder pro Gerät (Device CAL) lizenziert werden. In der Regel ist hier die Lizenzierung pro Benutzer und damit Postfach die Regel.
Ab Exchange Server 2022 (Release in 2021) wechselt Microsoft zu einem Subscription Modell. Eine Lizenzierung nach CALs ist damit nicht mehr notwendig.
Bei Microsoft SQL Server handelt es sich um eine Datenbanklösung (vergleichbar mit MySQL / MariaDB oder PostgreSQL). Wird ein SQL Server Standard mit Serverlizenzierung (nicht nach Cores) eingesetzt, werden hier ebenfalls Zugriffslizenzen benötigt.
Jedes unmittelbar oder mittelbar zugreifende Endgerät oder jeder zugreifende Benutzer muss lizenziert werden. Es zählen tatsächliche Endgeräte und keine Applikations- oder Proxyserver.
Dient der SQL Server hier als Datenbank für eine weltweit verfügbare Web-Applikation müsste jedes zugreifende Endgerät auf dem Globus lizenziert werden. Das ist natürlich so nicht möglich bzw. untragbar.
In diesem Fall empfehlen wir auf eine SQL Server Lizenzierung pro Core umzusteigen, da in diesem Fall keine CALs benötigt werden.
Gerade im Umfeld von Microsoft Lizenzen ist einer der größten Fallstricke das sogenannte Virtualisierungsrecht.
Kaufen Sie beispielsweise eine handelsübliche Windows 10 Pro PC Lizenz, dürfen Sie diese nicht innerhalb einer virtuellen Maschine installieren.
Um das Recht für den Betrieb in einer virtuellen Maschine zu erwerben wird eine besondere Lizenz (z.B. Windows 10 Enterprise E5 oder E3 VDA - Virtual Desktop Access) benötigt.
Es wäre ja auch zu einfach, wenn man bei einem Virtualisierungsrecht Halt machen würde ;)
Denken wir einmal an folgendes Szenario, wie es sich bei vielen Firmen wiederfindet:
Bei einem Ausfall oder zur Ausgleichung von Lastspitzen können virtuelle Maschinen innerhalb des Clusters migriert und auf einen anderen physischen Host migriert werden.
Dies fällt unter die Bedingung der Lizenzmobilität:
Bei Microsoft Serverlizenzen gilt: jede Lizenz muss einem physischen Server zugewiesen sein. Dieser darf erst nach min. 90 Tagen gewechselt werden.
Bei einem Ausfall pro Jahr wären die 90 Tage sehr wahrscheinlich nicht das Problem. Allerdings kann eine Migration aufgrund von Lastspitzen oder Wartungsarbeiten teilweise stündlich erfolgen.
Um in diesem Fall richtig lizenziert zu sein, muss für die Microsoft Lizenzen eine sogenannte Software Assurance erworben werden. Diese gewährleistet zum einen die geforderte Lizenzmobilität und stellt zusätzlich noch ein Down- und Upgraderecht sicher.
Sind Sie selbst IT-Dienstleister und betreiben beispielsweise virtuelle Umgebungen oder gehostete Lösungen (z.B. Microsoft Exchange) für Kunden, lauert bei einigen Herstellern ein weiterer Fallstrick.
Sie agieren damit als Service Provider und unterliegen damit gesonderten Lizenzbedingungen. Dies ist nicht nur bei Microsoft, sondern z.B. auch bei VMware der Fall.
Im Microsoft SPLA Modell muss die tatsächliche Lizenznutzung monatlich an Microsoft übermittelt werden.
Die Zählung erfolgt hier häufig auf Basis der Anzahl der zugriffsberechtigen Benutzer. Hier ist also eine saubere Strukturierung von Zugriffsgruppen im Active Directory gefragt, um eine schnelle Auswertung zu ermöglichen.
Wie man sieht gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Lizenzmodelle, die sich teils auch nach Einsatzzweck lizenzieren. Eine Pauschale Aussage gemäß des Mottos "Wie wird Software XY lizenziert?" ist damit meist nicht pauschal möglich und es kommt auf den konkreten Einsatzzweck an.
Zusätzlich unterliegen die Lizenzmodelle auch einem stetigen Wandel, wie man jüngst beim neuen Subscription Modell von Microsoft Exchange sieht.
Für eine gute Grunderfassung in einer Software Asset Management Lösung sollten daher die Lizenzierungsarten pro Gerät, pro Benutzer und Pro Core / CPU unterstützt werden. Hierzu ist es unabdingbar, dass die Lösung mit einem Inventarsystem verknüpft ist um entsprechende Ausstattungswerte abgleichen zu können.
Wer sich weiter über das Thema Lizenzierung vor allem im Microsoft Umfeld informieren möchte, dem empfehlen wir die Knowledge Base des Software Anbieters Software-Express aus Sindelfingen.
Geschäftsführer / CEO
Gründer und Geschäftsführer der EntekSystems GmbH. Herr Kostka verantwortet bei uns die Bereiche technischer Vertrieb und Leitung des Tagesgeschäfts.
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
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