Brave New Digital World  – Welt ohne Datenschutz
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Brave New Digital World – Welt ohne Datenschutz

Datenschutz und Datensicherheit nehmen in unserem Arbeitsalltag eine immer größere Rolle ein, aber wie sähe eigentlich eine Welt ohne Datenschutz aus?

Alexander Ritter
Alexander Ritter Veröffentlicht am 03.05.2022

Auf der einen Seite stehen Unternehmen unter permanentem Druck, so Digitalverband Bitkom. Auf der anderen Seite ist die Umsetzung und die damit verbundenen Aufwände der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enorm.

Daher stellen sich zwangsläufig die Fragen:

Jeder der mit der Thematik zu tun hat sollte sich daher zumindest mal die grundsätzliche Frage stellen:

Wie wäre unsere Welt eigentlich ohne jeden Datenschutz?

Die Herausforderung

Das grundsätzliche Problem der Thematik ist in der Sache an sich zu finden: Was ist Datenschutz überhaupt? Weshalb entstehen so viele Missverständnisse darüber und weshalb werden Begriffe oft missverständlich verwendet und weisen in eine vermeintlich falsche Richtung? In Zeiten globaler Pandemien verschärft sich dieses Bild zunehmend und seit Beginn von CoVid19 ist in der Medienlandschaft immer wieder zu lesen, dass der Datenschutz auch das Leben von Menschen kosten würde.

Dahinter verbirgt sich die folgende Logik: Wäre die Strenge in der Durchführung des Datenschutzes moderater, so könnte man insbesondere die Verbreitung des Virus, also auch die berühmte Infektionskette besser nachvollziehen. So könnte man schließlich sowohl Menschen gezielter schützen als auch entsprechende Maßnahmen wesentlich besser ansetzen und gezielt vor Ansteckungen in der Gesellschaft schützen.

So interessant wie brisant diese Art der Interpretation des geltenden Datenschutzes auch ist, muss man sich hier dennoch die Frage stellen:

Verhindert der geltende Datenschutz wirklich den Schutz von Menschenleben?
Oder anders formuliert: Sind Daten wichtiger als Leben?

Dieser Frage muss sich auch Professor Ulrich Kleber stellen. Er ist seines Zeichens der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und eine unabhängige eigenständige oberste Bundesbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland. Seine klare Meinung lautet: „Wir schützen Menschen, nicht Daten!“.

Zwar sollte dies eigentlich bereits eine zufriedenstellende Antwort sein, doch die Kritik am Datenschutz verstummt weiterhin nicht. Nach geltendem Recht ist Datenschutz also Menschenschutz – was den Aufwand des Datenschutzes allein deshalb rechtfertigen sollte.

Wie wäre eine Welt ohne Datenschutz?

Könnte man ohne unseren geltenden Datenschutz tatsächlich mehr Menschenleben retten?

Die Datenschutzbeauftragten der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz haben da eine klare Meinung:

Die Pandemie zeigt, wie der Datenschutz als Sündenbock herhalten muss, wenn Dinge schief gehen. Es vergeht kein Tag, an dem nicht behauptet wird, dass die Pandemie leicht in den Griff zu bekommen sei, wenn wir nur den Datenschutz zurechtstutzen würden.

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein erklärt:

Datenschutz verhindert nicht die Pandemiebekämpfung! Datenschutz ist gerade in Krisenzeiten wichtig. In der andauernden Pandemiesituation ist es sogar besonders relevant, dass Datenschutz nicht als lästiges und verzichtbares Anhängsel wahrgenommen, sondern von Anfang an mitgedacht und eingebaut wird. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur Pannen oder Datenmissbrauch, sondern setzt jegliches Vertrauen aufs Spiel.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Professor Dr. Alexander Roßnagel beharrt sogar darauf, dass Datenschutz einer effektiven Bekämpfung einer Pandemie nicht im Wege steht. Tatsächlich erlaubt das Datenschutzrecht die Datenverarbeitung zur Bekämpfung von Pandemien in ausreichendem Maße.

Gerade die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere dann zulässig, wenn es darum geht „lebenswichtige Interessen“ zu schützen. Als ein Beispiel für ein solches Interesse nennt die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich die „Überwachung von Epidemien“ - „Wenn Impfen, Testen und Kontaktverfolgung nicht wie gewünscht funktionieren, ist dies also nicht die Schuld des Datenschutzes“, wie Prof. Roßnagel in seiner Stellungnahme unmissverständlich klarstellte.

Wir benötigen kein Zurückschrauben des Datenschutzrechts. Im Gegenteil – die Einschränkung des Grundrechts auf Datenschutz wäre kontraproduktiv. In der Krise hat der Datenschutz Flexibilität und Schutzwirkung gleichzeitig erwiesen.

Professor Dr. Alexander Roßnagel , hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Kugelmann, der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht dies wie sein Kollege: „Der Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor. Er trägt zu Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung bei.“

Doch nicht erst in Zeiten der Pandemie finden sich Beispiele, weshalb Datenschutz keine Gefährdung von Menschenleben darstellt, sondern ihnen helfen soll und kann. Beispielsweise berichtete Prof. Kugelmann: „In Italien ist Anfang dieses Jahres bekannt geworden, dass ein zehnjähriges Mädchen gestorben ist, vermutlich weil sie sich an einer TikTok-Mutprobe beteiligt hat. Nach den Nutzungsbedingungen der Plattform hätte das Mädchen aufgrund ihres Alters selbst nicht ein TikTok-Profil eingerichtet haben dürfen. Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde ist daraufhin gegen TikTok vorgegangen.“

Er stellte klar: „Die aktuellen Fälle zeigen zum Teil auf dramatische Weise, welchen Stellenwert Datenschutz und Datensicherheit in digitalen Zeiten haben müssen. Wenn nicht auf allen Seiten mehr für den Datenschutz getan wird, könnten immer mehr Bürgerinnen und Bürger Opfer von Betrugsversuchen, Cyber-Attacken und Mobbing werden.“

Worum geht es beim Datenschutz?

Vielleicht sollte man sich grundsätzlich auch mit der eigentlichen Definition des Begriffes Datenschutz auseinandersetzen. Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz schreibt dazu folgendes:

Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden. Dies ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Beim Datenschutz geht es also um Ihre Daten. Das Gesetz spricht von personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen, die Sie betreffen, etwa Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung sowie Daten über Ihren Gesundheitszustand oder Ihre persönlichen Einstellungen. Diese Daten dürfen von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen nur erhoben und genutzt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, und so steht es auch in Art. 4a unserer Verfassung. Auf diese Weise sollen Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Privatsphäre geschützt werden. Das ist die Aufgabe des Datenschutzes.

Der Datenschutz war schon immer wichtig, deshalb hat er auch eine lange Tradition. Der hippokratische Eid gilt als älteste Datenschutzregel – er wurde vor rund 2000 Jahren erstmals erwähnt. Aber in unserer modernen Informationsgesellschaft ist der Datenschutz noch wichtiger geworden. Denn die neuen Informationstechnologien ermöglichen es dem Staat und der Privatwirtschaft, grundsätzlich alles zu erfassen und zu nutzen, in Sekundenschnelle auch große Datenbestände auszuwerten, zu kopieren oder mit anderen Daten abzugleichen oder zu verknüpfen. Dadurch können die Behörden und Unternehmen zwar ihre eigenen Leistungen steigern; sie können auf diese Weise aber auch Rechte der Bürgerinnen und Bürger gefährden oder gar verletzen. Wie immer müssen die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden.
Der Datenschutz ist aber nicht nur ein Grundrecht, er ist auch eine Voraussetzung für unsere demokratische Ordnung. Denn – so sagt es auch das Bundesverfassungsgericht – wer damit rechnen muss, dass die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative registriert wird, wird möglicherweise auf die Ausübung dieser Grundrechte verzichten. Dies würde nicht nur seine Entfaltungschancen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.
Denn Selbstbestimmung ist eine Grundlage unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens.

(Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/datenschutz/)

Fakten

Laut Statista ist mit der Entwicklung der Digitaltechnik und der weltweiten Vernetzung durch das Internet die Bedeutung des Datenschutzes stetig gestiegen. Um zu verhindern, dass personenbezogene Daten im Internet unkontrolliert genutzt oder sogar missbraucht werden, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz unumgänglich.

(Quelle: https://de.statista.com/themen/4757/datenschutz-im-internet/#dossierContents__outerWrapper)

Doch die skeptische Meinung vieler Kritiker sagt, man könne einen grundsätzlichen Schutz der Menschen auch auf alternativen Wegen erreichen, wofür man einen solchen Datenschutz nicht bräuchte.

Mit dieser Kritik werden insbesondere die Aufsichtsbehörden konfrontiert, die für den Datenschutz verantwortlich sind und somit auch für die Menschen, die hinter dem Datenschutz stehen oder ihn ausführen.

Nicht Daten, sondern Vertrauen sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts.

Bundesdatenschutzbeauftragter

„Nicht Daten, sondern Vertrauen sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts“, betont der Bundesdatenschutzbeauftragte. „So reizvoll die neuen Möglichkeiten von Big Data, Künstlicher Intelligenz und neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen auch sein mögen: Im Mittelpunkt muss immer der Mensch stehen“, erklärt Prof. Kelber als Datenschutzbeauftragter des Bundes. „Nicht als Objekt, sondern als selbstbestimmtes Individuum, das stets die Kontrolle über seine Daten behält. Wir Datenschützer werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese Kontrolle und damit auch das Vertrauen in die Datenverarbeitung zurückgewonnen wird.“

Professor Wolf-Dieter Lukas, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, argumentiert die Bedeutung des Datenschutzes so: „Ich halte die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Daten für eine der Kernvoraussetzung für ein Leben in Freiheit und Wohlstand in Deutschland wie Europa. Gerade forschungsintensive Unternehmen und Forschungseinrichtungen benötigen einen verlässlichen Zugang zu digitalen Daten. Digitale, oft hochgradig personalisierte Daten sind ein äußerst sensibles Gut, das es in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen gilt. Hierfür brauchen wir mehr Lösungen, die sowohl die Nutzung digitaler Daten für innovative Anwendungen ermöglichen als auch die Datensouveränität eines jeden Einzelnen wahrt und etwaigen negativen gesellschaftlichen Begleiterscheinungen entgegenwirkt.“

Bleiben wir bei der ursprünglichen These, wie wäre es nun ohne Datenschutz? Nun, Daten könnten für jeden Sinn und Zweck, von jedem und für beliebige Zeiträume genutzt werden. Besitzer der Daten, klassische Inhaber, hätten keinerlei Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, es bestände keine Pflicht Inhalte zu löschen, Korrekturen zu verlangen und nicht mal eine Basis zu erfahren, was eigentlich mit den Daten geschähe.


Gehen wir den Schritt weiter und sehen uns die Daten von Personen an, also die sogenannten personensensiblen Daten, die beispielsweise mit der Gesundheit der Menschen zu tun haben: Ohne den Datenschutz könnten ganze Versicherungen entstehen, die bei Neukunden/Mitgliedsanträgen einen Score fordern, der Gesundheitsdaten auswertet und Kunden lediglich annimmt, wenn man einen gewissen Highscore erreicht. Ebenfalls könnte auch ein zigfacher Beitrag für die abverlangt werden, die niemals in die Nähe einer Top-10-Bewertung kommen würden oder auch einfach: Ablehnungen der breiten Masse, da rein wirtschaftlich nicht attraktiv genug.


Zwar wäre sie wahrscheinlich wirtschaftlich enorm lukrativ, doch der Schein trügt auch an dieser Stelle. Welchen Wert würde beispielsweise Vertrauen bei einer solchen Versicherung spielen? Wo wäre der Mensch im Angebot wieder zu finden und welche Leistungen wären noch sozial und transparent?

Dieses kleine Beispiel allein sollte deutlich machen, dass weder eine Welt ohne Datenschutz noch ein futuristischer Staat mit einem totalitären System, in dem alle Menschen zwanghaft glücklich sein sollen & unter permanenter Beobachtung und Bewertung des Systems stehen, also wie im Jahr 1932 erschienenen Werk Brave New World von Aldous Huxley in seinem beschrieben, die Lösung darstellen kann.

Fazit

Es gibt gute Gründe weshalb man sagt, dass der Datenschutz die Digitalisierung vorantreibt und erfolgreich macht, denn Grundbedingung ist Vertrauen. Und nur wer wirkliches Vertrauen bei seinen Partnern hat, kann auf Dauer auch Erfolg haben.

Aus dieser Logik heraus kann man auch ohne Bedenken sagen, Datenschutz entspricht Vertrauensschutz. Sind es nicht genau diese Werte, die Unternehmen sich wünschen, wenn sie von „Digital Trust“ sprechen? Also auch hier ein weiteres Argument pro Datenschutz.

Und letztlich haben sowohl der Datenschutz als auch die Message hinter Brave New World eines gemeinsam: Privatsphäre, Vertrauen, das Recht des Einzelnen und auch gewisse menschliche Werte stehen über der absoluten totalitären Kontrolle einiger weniger & weder steht der Datenschutz dem Fortschritt noch dem Schutz der Menschen im Wege, im Gegenteil: Er ist ein wichtiges Instrument, um die Zukunft so zu gestalten, dass Huxleys Werk aus 1932 nur die beliebte Dystopie aus der Sci-Fi-Ecke bleibt.

Alexander Ritter
Alexander Ritter Autor

Head of Sales & Marketing

Herr Ritter verantwortet bei der EntekSystems die Bereiche Sales & Marketing, vom Management der Teams, bis hin zu Marketingkampagnen, Markenstrategien und Wachstumsplänen.

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