2024 bietet wieder viele gesetzlichen und technischen Änderungen auf die sich Unternehmen einstellen sollten. Den Wandel aktiv begleiten und gestalten zu können, wird in diesen turbulenten Zeiten wichtiger denn je sein.
Lasst uns gehen mit frischem Mute in das neue Jahr hinein! Alt soll unsre Lieb und Treue, neu soll unsre Hoffnung sein.
Der Digital Service Act (DSA) ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Regulierung digitaler Dienstleistungen zu modernisieren und ihre Transparenz und Verantwortlichkeit zu verbessern.
Gemäß dem Digital Services Act (DSA) müssen große Online-Plattformen jährlich unabhängige Audits durchführen, um ihre Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zu bewerten.
Die EU-Kommission hat Vorschriften für diese Audits in einer delegierten Verordnung festgelegt, die die Prüfverfahren und Grundsätze für die Prüfer definiert.
Die benannten Dienste müssen spätestens bis Ende August 2024 ihr erstes Audit durchführen und die Berichte sowohl der EU-Kommission als auch den nationalen Behörden vorlegen. Die delegierte Verordnung tritt innerhalb von drei Monaten in Kraft, sofern keine Einwände von anderen Organen erhoben werden.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Besonders diese Gesetzgebung wird in 2024 viele Änderungen nach sich ziehen, da hierdurch Praktiken und Regulierungsansätze definiert werden. Ein verringertes Risiko für Machtmissbrauch und bessere Transparenz-Regeln sind dabei die wichtigsten Vorteile.
Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf des Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 die Werte für Anschaffungen oder Herstellungen angehoben werden sollen.
Geplant ist eine Erhöhung des Wertes von 800 EUR auf 1.000 EUR. Ebenfalls soll die Grenze für den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG von 1.000 EUR auf 5.000 EUR angepasst werden. Die Abschreibungsdauer soll von bisher 5 Jahren auf 3 Jahre verkürzt werden.
Neben der Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfährt auch die Regelung für Sammelposten eine Änderung.
Bislang konnten Unternehmen einen Sammelposten für Anschaffungen im Bereich von 250 Euro bis 1.000 Euro bilden und diese über einen Zeitraum von fünf Jahren abschreiben.
Das neue Gesetz sieht vor, diesen Bereich auf Anschaffungen zwischen 250 Euro und 5.000 Euro auszuweiten und die Abschreibungsdauer auf drei Jahre zu verkürzen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden, ist die wiedereingeführte degressive Abschreibung bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung oder maximal 25 % gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E möglich.
Unternehmen mit einem Gewinn von nicht mehr als 200.000 Euro können unter bestimmten Bedingungen eine Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter geltend machen.
Diese Sonderabschreibung soll für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt werden, von bisher 20 % auf 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 5 EStG-E erhöht werden.
Aktuell wird bei rein elektrischen Fahrzeugen, die dem Unternehmer oder einem Arbeitnehmer auch privat zur Verfügung stehen, sowohl bei der Ein-Prozent-Methode als auch bei der Fahrtenbuchmethode ein Viertel des Bruttolistenneupreises herangezogen, sofern dieser 60.000 Euro nicht übersteigt.
Für Firmenfahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, soll gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E diese Wertgrenze auf 70.000 Euro angehoben werden.
Ab 2024 führt das MoPeG strukturelle Änderungen im Personengesellschaftsrecht ein, inklusive öffentlicher Register für GbRs mit Immobilien oder Gesellschafterbeteiligungen.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ermöglicht elektronische Aktien und senkt die Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge auf 1 Mio. Euro. Es plant Börsenmantelgesellschaften und verstärkt das Transparenzregister.
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz verbessert ab 2024 das Transparenzregister und führt ein Immobilientransaktionsregister ein.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft seit 2023 Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch solche mit 1.000 Beschäftigten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern seit dem 17. Dezember 2023 zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Diese muss die vertrauliche und anonyme Annahme von Hinweisen gewährleisten.
Bei Nichteinhaltung dieses Gesetzes werden Bußgelder fällig und somit entsteht ein direkter finanzieller Schaden. Die Gesetzgebung setzt verstärkt im Jahr 2024 auf Prüfpflichten und selbst laufenden Audits, damit die Einhaltung von Rahmenbedingungen gewährleistet werden können.
Ab dem 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Ab 2025 soll dann ein Mindestlohn von 12,82 Euro gelten. Steigt der Mindestlohn, geht damit auch eine Anhebung der Minijobgrenze einher. Diese liegt ab 2024 dann bei 538 Euro.
Der Mindestlohn ist eine Maßnahme um das Ungleichgewicht in der Bezahlung der Mitarbeiter zu bereinigen. Dennoch stellt es die Unternehmen in stark angespannten wirtschaftlichen Zeiten vor die Herausforderung die eigenen Kostenstrukturen immer wieder neu zu prüfen und bewerten zu müssen.
Die Zukunft des Arbeitszeitgesetzes ist unklar. Das BAG verlangt die Erfassung aller Arbeitszeiten seit dem 22.09.2022, doch eine klare Anpassung des Gesetzes steht aus.
Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums wartet auf Abstimmung. Ursprünglich erwartet im April 2024, wird der neue Entwurf nun verzögert. Die Details für die Praxis bleiben ungewiss, während die Vorgaben des BAG zur Arbeitszeiterfassung weiterhin Bestand haben.
Für die Unternehmen könnte die "lückenlose" Arbeitszeiterfassungspflicht zu weiteren unerwarteten Kosten führen, da Systeme, weitere Pflichten und entsprechende Unternehmensrichtlinien sehr genau definiert sein müssen.
In diesem Kontext wird die Konsolidierung von Kosten ein Treiber-Thema werden, welches mittels Tool-Unterstützung vorangebracht werden kann.
Ab 2024 wird es eine Neuerung bei der Kfz-Zulassung geben: Ab dem 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge gemäß einer neuen EU-Verordnung mit einer obligatorischen Blackbox ausgestattet sein. Diese zeichnet Unfalldaten auf, um Unfälle genauer rekonstruieren zu können.
Ab April 2024 wird es für Nutzer verpflichtend, auf die neue Version von Teams, die als Teams 2.0 bezeichnet wird, umzusteigen. Die Verpflichtung betrifft Administratoren und Benutzer gleichermaßen.
Folgende Vorteile sollen sich dadurch bieten:
Der Support für die Versionen von Windows 10 Enterprise und Education und Windows 10 IoT Enterprise (21H2) enden am 11. Juni 2024.
In 2023 endeten der Support für die Windows Server 2012 und 2012 R2, welche extrem weit verbreitete Systeme waren. Es wird aktuell ein Umstieg, falls nicht geschehen, auf Windows Server 2022 empfohlen, um langfristige Sicherheit und einen souveränen Betrieb zu gewährleisten.
Der Support für die Versionen Microsoft SQL Server 2012, Erweitertes Sicherheitsupdate Jahr 2 und den SQL Server 2014 enden am 9. Juli 2024.
Atlassian beendet die Server-Produktreihe für die meisten Produkte ab dem 15. Februar 2024. Hierdurch müssen Systeme, die auch das Inventarisierungsthema betreffen zu anderen Lösungen (z. B. Inventory360) gehoben werden.
Ab dem 30. Juni 2024 endet der Support für das Linux Betriebssytem CentOS 7. Gerade auf Betriebssystem-Ebene sollten die Updates eingespielt sein, um sich gegenüber Cyberangriffen ausreichend schützen zu können.
Nach einer Übergangszeit von vier Jahren wird die Shopware 5 Entwicklung Ende Juli 2024 komplett eingestellt. Bis zu diesem Datum erhält man noch sicherheitsrelevante Updates.
Auch im Jahr 2024 wird es wichtig bleiben, die Software, deren Lizenzen und alle zusätzlichen Daten zu verwalten. Somit sind Vertragsdaten als Zusatz zu Software- und Lizenz-Daten ein wichtiger Sicherheits- und Kostenfaktor.
Jedes Jahr stellt sich diese Frage erneut und eine passende Beantwortung fällt erstmal schwer. Die grundsätzlichen Fähigkeiten sind in diesen Zeiten wichtiger denn je:
Auch in 2024 wird es darauf ankommen, ob die Unternehmen vorbereitet sind und Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Nur mit dem passenden Plan, den passenden Tools und der richtigen Einstellung der Mitarbeiter kommt gut durch eventuell schlecht laufende Zeiten gut hindurch.
Geschäftsführer / CFO
Co-Founder und Geschäftsführer der EntekSystems GmbH. Herr Kister verantwortet bei uns die Bereiche kaufm. Vertrieb und Finanzen.
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
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