Änderungen in den Richtlinien vieler Software-Anbieter führen häufig zu einer massiven Verteuerung. Wie kontrollieren Sie die Software-Nutzung in Ihrem Unternehmen?
Die Software-Kosten Ihres Unternehmens teilen sich in viele Blöcke auf:
Das eigene Unternehmen ist wie ein ständig wandelnder Organismus, der sich durch neue und entlassende Mitarbeiter, Veränderungen an Gebäuden, Netzwerken oder auch Standorten unter dauerhaften Veränderungen befindet.
Die Software-Kosten verändern sich also mit anderen Faktoren, die sich gar nicht auf den ersten Blick im direkten Bezug dazu befinden. Somit werden Automatismen nötig, die den Mitarbeitern in IT-Abteilungen oder beim IT-Dienstleister aufzeigen, was sich bei der Software-Nutzung verändert hat oder welche unternehmerischen Planungen bevorstehen werden.
Warum dies notwendig ist, wird in den kommenden Kapiteln noch deutlicher, denn Nutzungsrechte, vertragliche Rahmenbedingungen und Zusätze erhöhen die Komplexität massiv und führen zu erhöhter Schadensfällen.
Die Anbieter können dem Käufer einer Software unterschiedliche Nutzungsrechte einräumen. Das jeweilige Nutzungsrecht regelt die Art und Weise, wie das Programm installiert und genutzt werden darf und schließt somit auch andere Installations- und Nutzungsvarianten aus.
Folgende Nutzungsrechte gibt es:
Die Auslegung der Nutzungsregeln obliegt dem Software-Anbieter und kann auch Teil der Unternehmensstrategie sein. So können sehr einfache und zugängliche Regelungen helfen einen Markt besser erreichen zu können. Dagegen können komplexe Regelungen bei teuren und komplexen Produkten Sinn machen.
Wichtig: Meist treten diese Nutzungsformen in gemischten Formen auf und erhöhen somit die Komplexität. Zusätzliche vertragliche Zusätze führen zu nochmals gesteigertem Aufwand für Compliance- und IT-Abteilungen, die zur Einhaltung verpflichtet sind.
Neben den Nutzungsrechten und deren eindeutigen rechtssicheren Regelungen benötigt man für andere rechtlich bindende Faktoren einen Vertrag. Der Software-Vertrag regelt die Überlassung der Software vom Anbieter zum Kunden.
Konkret wird dabei zwischen Standard- und Individual-Software unterschieden:
Weitere Regelungen auf Vertragsbasis sind ebenso in jeder Art und Weise denkbar. Meist werden in den Verträgen weitere Qualitätsstandards definiert:
Nutzungsrechte, vertragliche Vereinbarungen in unterschiedlicher Qualität und weitere Faktoren führen zu einer sehr hohen Komplexität und erschweren die Kontrolle und Einhaltung der gesamten Regelungen. Vielfach haben die Unternehmen gar kein Personal, um solche Themen in der Tiefe zu bearbeiten und zyklisch immer wieder neu zu bewerten.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll zum Beispiel eine Inventarverwaltung gewisse Nutzungs-Metriken prüfen zu lassen. Automatisch können dadurch Fälle von Über- oder Unterlizenzierung erkannt und die passenden Maßnahmen definiert werden:
Mehr Infos zwecks Lizenzmanagement und den vielfältigen Möglichkeiten kann hier eingesehen werden.
Was sollten Sie tun: Begegnen Sie der Komplexität solcher Themen immer mit dem Tool-Ansatz. Eine Inventarverwaltung kann Ihnen helfen Arbeitszeit einzusparen, Fehler zu minimieren und per Automatismus Metriken sehr gut zu erkennen.
Je nach Unternehmensgröße, Software-Art und vertraglichen Rahmenbedingungen können Strafen bei Regelwidrigkeiten sehr teuer werden. Doch bei welchen Fällen kann so etwas passieren:
Grundsätzlich steigt das Risiko, wenn diese 4 Faktoren auftreten:
Um das Risiko zwecks Strafzahlungen an den Software-Anbieter zu minimieren, empfiehlt es sich die passenden Metriken für alle Software-Produkte im eigenen Unternehmen zu prüfen:
Sobald ein Audit fällig wird und alle Werte geprüft werden, sollten Sie per Automatismus solche Informationen einsammeln, bewerten und zur Weitergabe an die C-Ebene geben können.
Wie hoch kann eine Strafe denn am Ende werden? – Auf diese Frage gibt es per se keine genaue Antwort, denn die Höhe der Strafe bemisst sich anhand verschiedener Kriterien:
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
In kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) wird meist die Software von der IT-Abteilung oder einem Dritten (IT-Dienstleister) betrieben. Somit obliegt auch diesen Personen die Einhaltung der Rahmenbedingungen, wenn auch das Unternehmen selbst die Kontrolle darüber haben muss.
Anhand von zwei Beispielen kann man die Problematik gut erläutern:
Wichtig: In beiden Fällen muss es eine Instanz geben, die die Kontrolle über die Software-Metriken ausübt und diese auch gegenüber der Geschäftsleitung durchdrücken kann. Haftbar ist meist das Unternehmen weiterhin selbst, wenn ein grober Vorsatz vorliegt und der Mangel zwecks zum Beispiel einer Unterlizenzierung nicht umgehend beseitigt wird.
Software ist der Motor unserer digitalen Welt. Sie dient dazu, dass besser gearbeitet werden kann, die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden Ihre Probleme zu erkennen und zu lösen. Gerade aus diesem Grund ist der Einsatz und der Betrieb von Software immens wichtig für den Erfolg des eigenen Unternehmens.
Die Nutzung von jeglicher Software ist ein Dschungel von Nutzungsrechten, vertraglichen Fallstricken und vielen einzelnen Regelungen. Dadurch wird die Kontrolle, welche Software in welchem Umfang genutzt wird, fast unmöglich. Nur durch regelmäßige Audits, den passenden Automatismen und Tool-Unterstützt, z. B. durch eine Inventarverwaltung mit Autodiscovery-Feature, kann der Verantwortliche das Thema kontrollieren, bewerten und Strafen ausschließen.
CTO
Herr van der Steeg ist bei der EntekSystems als Chief Technology Officer für alle Belange der Produktentwicklung und technischen Konzeption verantwortlich.
Kombiniert Hardware, Lizenzen, Verträge, Bestellungen und vieles mehr in einem System.
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